Infektionsgeschehen im Haus Lindach

Reutlingen, 17. Januar 2021: Die Reutlinger AltenHilfe (RAH) setzt bereits seit dem 16. Dezember regelmäßige Corona-Antigen-Schnelltestungen bei Mitarbeitern gemäß der Corona-Landesverordnung um. Darüber hinaus wurden auf Wunsch der RAH in einer Aktion in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt seit 04. Januar nacheinander in allen Einrichtungen Mitarbeiter einer PCR Reihentestung auf COVID-19 unterzogen. So wurden am 13. Januar im Haus Lindach alle Mitarbeiter getestet. Es ergab sich dort 1 positives Ergebnis unter den Mitarbeitern. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden in der Folge alle Bewohner des Hauses präventiv mittels eines PCR-Tests auf Corona getestet. Die Auswertung ergab 20 positive Ergebnisse unter den Bewohnern. Allen positiv getesteten Personen geht es den Umständen entsprechend gut, aktuell liegen keinerlei Symptome vor. Alle Angehörigen wurden umgehend informiert. Da bei weiteren Bewohnern die Testung keine eindeutigen Ergebnisse lieferte, wurde zur weiteren sicheren Abklärung beschlossen, bei diesen Bewohnern eine Zweittestung durchzuführen. Diese Zweittestung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Das Gesundheitsamt steht hierzu in engem Austausch mit der Einrichtungsleitung, um die Vorgehensweise abzustimmen.

Alle betroffenen Bewohner befinden sich in Zimmerquarantäne, vor jedem Zimmer befindet sich eine entsprechende Hygieneschleuse. Die Versorgung erfolgt über einen fest zugeordneten Mitarbeiterstamm. Sollten weitere Informationen vorliegen, wird in einem nächsten Schritt die Bildung eines Quarantänebereiches in Erwägung gezogen, also die Betreuung der betroffenen Bewohner innerhalb einer Kohorte. „Diese Maßnahmen dienen neben der Sicherstellung einer adäquaten Versorgung, gleichzeitig dem Schutz der weiteren Bewohner“ so Timo Vollmer, Geschäftsführer der RAH, „es gilt mögliche Infektionsketten zu unterbrechen“. Für diese Anforderungen wird eine erweiterte Form und Handhabung der persönlichen Schutzausrüstung angewendet. Diese steht den Mitarbeitern in ausreichenden Stückzahlen zur Verfügung. Die Einrichtung bleibt für den Besuchsverkehr vorerst geschlossen. Dies ist notwendig, um alle Bewohnerinnen und Bewohner aber auch die Mitarbeiter zu schützen.

In den Häusern der RAH gelten weiterhin strikte Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben, die sich im Einzelnen unter anderem wie folgt darstellen:

•    Maskenpflicht für Mitarbeiter, Besucher und sonstige externe Personen nach dem erhöhten Schutzstandard FFP2
•    Alle Mitarbeiter und Besucher werden gemäß der Landesverordnung regelmäßig mittels Antigen-Schnelltests getestet
•    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung klarer Schutzmaßnahmen wahr. Dazu zählt je nach Tätigkeit unter anderem das Tragen von Schutzkleidung wie bspw. FFP2-Masken, Handschuhe, Schutzkittel, Gesichtsvisiere, Hauben, etc.
•    Alle Mitarbeiter werden vor Dienstbeginn auf erhöhte Temperatur geprüft
•    Sollte es bei Mitarbeitern erhöhte Werte geben, informieren diese ihren Vorgesetzten und den Hausarzt und bleiben dem Dienst fern
•    Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird mehrmals täglich die Körpertemperatur geprüft
•    Zudem finden keine übergreifenden Gruppenangebote für Bewohnerinnen und Bewohner statt, dies vermeidet im Rahmen eines Infektionsgeschehens die weitere Übertragung innerhalb der Einrichtung.