Aktuelle Informationen zur Besuchsregelung

In den vergangenen Tagen und Wochen hat sich die Pandemielage nun wieder verändert. Der 7-Tage-Inzidenzwert ist im Landkreis sowie dem Stadtgebiet Reutlingen auf über 50 angestiegen (über 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner). Vor dem Hintergrund der aktuell hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen und diffuser Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen hat das Land Baden-Württemberg am 19.10. die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Diese bringt landesweit geltende erweiterte Maßnahmen mit sich. So sind bspw. Mund-Nasen-Bedeckungen an erweiterten Orten Pflicht und private Treffen wurden auf 10 Personen beschränkt.

Unser oberstes Ziel ist es die Besuchsmöglichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin gewährleisten zu können und gleichzeitig vor dem Hintergrund der sich verändernden Situation für einen sicheren Infektionsschutz zu sorgen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns dazu entschlossen, dass ab dem 19.10. in den Diensten und Einrichtungen der RAH eine erweiterte Maskenpflicht gilt. Mitarbeiter, Besucher und externe Dienstleister sind verpflichtet eine Maske nach dem zertifizierten Schutzstandard „FFP2-ohne Ventil“ zu tragen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Besuche in den Einrichtungen weiterhin ausschließlich unter strenger Einhaltung der aktuell geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich sind. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen untenstehend zum Herunterladen nochmals übersichtlich zusammengestellt.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und nehmen gerne weiterhin gemeinsam mit Ihnen die Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner wahr.