Besuchsregelung ab 11.01.2021

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Fallzahlen ist in Baden-Württemberg am 11. Januar eine neue Corona-Verordnung mit weiteren Verschärfungen der Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich in Kraft getreten. Diese stellt unter anderem auch für die Besuchsregelungen in den Einrichtugen der stationären Pflege neue verbindliche Richtlinien auf. Hierüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.

Besucheranzahl
Weiterhin gilt, dass Bewohnerinnen und Bewohner maximal von zwei Personen pro Tag besucht werden dürfen. Die Besucher dürfen nur dann gleichzeitig zu Besuch kommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt angehören.

FFP2-Masken und Corona-Antigen-Testpflicht für Besucher
Ab 11.01.2021 ist der Zutritt zu stationären Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Coronatest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) entspricht, erlaubt. Ein Corona-Antigen-Schnelltest darf dabei maximal 48 Std., ein Corona-PCR-Test maximal 72 Std. zurückliegen. Bitte beachten Sie daher bei der Planung Ihres Besuchs sowohl das Datum als auch die Uhrzeit der letzten Testung, die auf der Nachweisbescheinigung angegeben sind.

Die RAH bietet weiterhin eine kostenfreie Testmöglichkeit für Besucher und Angehörige der Bewohner in einem zentralen Testzentrum an: 

Testzentrum „Ringelbach Behnischbau“

  • Adresse: Ringelbachstraße 59 in Reutlingen
  • Anmeldung erforderlich, Testung ist nur mit einem Termin möglich
  • Anmeldung online unter www.rah-reutlingen.de/coronatests
  • Testzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9-13 Uhr und 14-18 Uhr

 

Weiter haben Besucher stationärer Pflegeeinrichtungen folgende weitere Testmöglichkeiten im Rahmen der Kooperation mit anderen Trägern der Altenhilfe sowie der Stadt Reutlingen:

    Testzentrum „Kulturscheune“ in Oferdingen

    • Adresse: Clemensstraße 3 in 72768 Reutlingen-Oferdingen
    • ohne Anmeldung (Wartezeiten sind möglich)
    • Testzeiten ab 12.03.:
      •    Dienstag und Freitag von 15-19 Uhr
      •    Samstag und Sonntag von 10-16 Uhr
       

    Testzentrum „Markwasen“

    • Adresse: Ringelbachstraße 225 in Reutlingen (ausgeschildert)
    • ohne Anmeldung (Wartezeiten sind möglich)
    • Testzeiten ab 20.02.: Samstag und Sonntag von 10-14 Uhr

    Die Tests für Besucher der Pflegeeinrichtungen sind kostenfrei.
     

    Nachweis der negativen Corona-Testung
    Die RAH hat sich dazu entschlossen, die Eingangstüren in den Einrichtungen weiterhin geöffnet zu lassen und die eigenverantwortliche Besucherregistrierung fortzuführen. Ihren Nachweis eines negativen Coronatests bitten wir Sie während des Besuches in den Einrichtungen stets bei sich zu führen und beim Betreten der Einrichtung am Kundenempfang vorzuzeigen. Da der Kundenempfang nicht durchgehend besetzt ist, werden die Mitarbeiter der Einrichtung Sie zusätzlich um Vorlage des Nachweises bitten. Wir werben daher bereits im Voraus um Ihr Verständnis, dass Sie möglicherweise von mehreren Mitarbeitern zur Vorlage Ihres Nachweises angesprochen werden. Es werden entsprechende Stichproben durchgeführt.

    Testung nach durchlaufener Corona-Erkrankung
    Auch nach einer nachweislich durchlaufenen Corona-Erkrankung ist die Vorlage eines negativen Coronatests notwendig. Aktuell muss auch nach einer Erkrankung davon ausgegangen werden, dass man Virusträger sein kann und damit infektiös ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und Mitwirkung und wünschen Ihnen weiterhin viel Geduld und Durchhaltevermögen.

    Bleiben Sie gesund!