Reutlingen, 11. November 2021: Im Rahmen der aktuellen Landesverordnung werden in Pflegeeinrichtungen täglich Corona-Antigen-Testungen durchgeführt. Hierbei kam es Anfang November zu einem positiven Ergebnis unter den Mitarbeitern, welches im Nachgang durch eine PCR-Testung bestätigt wurde. In den Folgetagen kam es bei 2 weiteren Fällen zu positiven Antigentestungen. Am 05.11. entwickelte ein Bewohner der Einrichtung leichte Erkältungssymptome. Ein unmittelbar durchgeführter Antigen-Schnelltest zeigte ein positives Ergebnis. Dieses wurde ebenfalls durch einen PCR-Test bestätigt. Bis zum 08.11. wurden ein weiterer Bewohner sowie 2 weitere Mitarbeiter positiv getestet. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurde zur Klärung der Situation bei allen Bewohnern der Einrichtung eine Reihentestung mittels eines PCR-Tests vorgenommen. Die Auswertung ergab weitere positive Ergebnisse, so dass am 11.11. nun insgesamt 12 positive PCR Tests unter den Bewohnern vorliegen. Unter den Mitarbeitern liegen aktuell 11 PCR-bestätigte Fälle vor, 4 Ergebnisse sind noch ausstehend. Allen positiv getesteten Personen geht es den Umständen entsprechend gut, aktuell kommt es nur vereinzelt zu leichten Erkältungssymptomen. Die überwiegende Zahl der betroffenen Personen ist geimpft, viele der Bewohner haben auch bereits die Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Alle Angehörigen und Betreuer wurden umgehend informiert.
Alle betroffenen Bewohner befinden sich in Zimmerquarantäne, vor jedem Zimmer befindet sich eine entsprechende Hygieneschleuse. Die Versorgung erfolgt über einen fest zugeordneten Mitarbeiterstamm. Diese Maßnahmen dienen neben der Sicherstellung einer adäquaten Versorgung, gleichzeitig dem Schutz der weiteren Bewohner. Es gilt mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Zum Schutz der Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeiter wurde nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Einrichtung am 10.11. für Besuchsverkehr geschlossen. In bestimmten Bedarfskonstellationen sind Besuche nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung möglich, so bspw. für die Begleitung stark demenziell Erkrankter oder für Bewohner in der Sterbephase.
In den Häusern der RAH gelten weiterhin strikte Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben, die sich im Einzelnen unter anderem wie folgt darstellen:
• Maskenpflicht für Mitarbeiter, Besucher und sonstige externe Personen nach dem Schutzstandard FFP2
• Alle Mitarbeiter und Besucher werden gemäß der Landesverordnung regelmäßig mittels Antigen-Schnelltests getestet
• Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wahr. Dazu zählt je nach Tätigkeit unter anderem das Tragen von Schutzkleidung wie bspw. FFP2-Masken, Handschuhe, Schutzkittel, Gesichtsvisiere, Hauben, etc.
• Alle Mitarbeiter werden vor Dienstbeginn auf erhöhte Temperatur geprüft
• Sollte es bei Mitarbeitern erhöhte Werte geben, informieren diese ihren Vorgesetzten und den Hausarzt und bleiben dem Dienst fern
• Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird täglich die Körpertemperatur geprüft
• Zudem finden keine übergreifenden Gruppenangebote für Bewohnerinnen und Bewohner statt, dies vermeidet im Rahmen eines Infektionsgeschehens die weitere Übertragung innerhalb der Einrichtung.