Neue Besuchsregelung ab 01.07.2020

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 1. Juli 2020 neue Vorgaben zu Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg durch die aktuelle Corona-Verordnung in Kraft treten. Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung in dieser Phase der Corona-Pandemie nun eine Balance zwischen dem Infektionsschutz auf der einen und sozialer Teilhabe und Kontakten auf der anderen Seite herzustellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Zeit.

Lesen Sie nachfolgend die vollständige Fassung der neuen Besuchsregelung in den RAH-Einrichtungen ab 01.07.2020.

Weitere Infos als Download