Keine Besuche möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 16.03.2020 eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erlassen. Ziel ist es die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und Personengruppen wie unsere Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund des Alters und ggfs. schwerwiegenden Erkrankungen zu einer Risikogruppe gehören zu schützen.

Die RAH hat daher nachfolgende Maßnahmen für die Dienste und Einrichtungen erlassen.

Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Verstärkt wurde u.a. das konsequente Einhalten der Basishygiene, die Erhöhung der Reinigungs- und Desinfektionszyklen, verstärkte Schutzvorkehrungen im Umgang mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die laufende Information unserer Mitarbeiter und Kunden.

Zutritt zu Einrichtungen nicht möglich
Die Einrichtungen und Dienste der RAH sind seit dem 16.03.2020 für Besuche und Publikumsverkehr geschlossen, es ist kein Zutritt möglich. Ausnahmen sind nur in dringenden, begründeten Einzelfällen und unter Auflagen möglich. Wir bitten Sie hierzu vorab um telefonische Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Hausleitungen.

Weitere Schließungen
Auch weitere Dienste in den Häusern sind eingestellt. Ebenfalls vorübergehend geschlossen und nicht möglich sind: Friseurbetriebe, Physiotherapie, Fußpflege, Cafébetriebe mit Mittagstisch, Tagestreff, und ehrenamtliche Besuche.

Aufnahmen sind weiterhin möglich, unter Vorsichtsmaßnahmen
Die Begleitung der Aufnahmen durch Angehörige ist nicht möglich. Die Bewohner werden von unseren Mitarbeitern am Haupteingang in Empfang genommen. Das Aufnahmegespräch und die Anamnese erfolgen im Nachgang telefonisch.

Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

RAH Geschäftsführung